
Klage in Karlsruhe wegen Wiederholung der Berlin-Wahl
n-tv
Über die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin muss am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Seit Freitag ist nun klar: Auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirsparlamenten werden die Karlsruher Richter beschäftigen.
Karlsruhe/Berlin (dpa/bb) - Die in rund zwei Monaten geplante Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.
Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden. Nach Angaben eines Beteiligten handelt es sich um Berliner Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene aus mehreren Parteien sowie "Nichtmandatsträger".
Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen vieler Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.