Klage gegen Schweinemastanlage in Suckwitz
n-tv
Suckwitz/Schwerin (dpa/mv) - Die Umweltschutzorganisation BUND hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See eingelegt. In der Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom Oktober 2020 würden die Anforderungen für einen wirksamen Brandschutz und die Verpflichtungen des Landes zum Erhalt Europäischer Schutzgebiete und geschützter Lebensräume nicht eingehalten, begründete der BUND am Montag seine Klage. Bisherige Einwände und ein Widerspruch des BUND seien abgewiesen worden.
Auch nach dem Brand der Stallanlage Alt Tellin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sehe die Behörde keinen Änderungsbedarf für einen wirksamen Brandschutz, sagte BUND-Geschäftsführerin Corinna Cwielag. Ende März 2021 war in der Ferkelzuchtanlage Alt Tellin ein Feuer ausgebrochen, dem etwa 50.000 Tiere zum Opfer fielen. Die Brandursache ist noch nicht geklärt.
Der BUND kritisierte weiter, dass die Anlage im Einzugsgebiet empfindlicher und berichtspflichtiger Gewässer errichtet werden soll. "Aktuelle Gutachten zeigen den schlechten Gewässerzustand und warnen vor einer Erhöhung des Gesamtviehbestands im Einzugsgebiet", betonte Cwielag. Der BUND sehe auch erhebliche Umweltwirkungen durch die Abluft der Anlage. Natur, Anwohner und Touristen würden dann trotz angeblicher Verträglichkeit später stark belastet.