Klage gegen gesenkte Grunderwerbsteuer im November
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Die Landesregierung will noch im November Verfassungsklage gegen die von der Opposition beschlossene Senkung der Grunderwerbssteuer in Thüringen einreichen. Das kündigte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) am Mittwoch in Erfurt an. Die umstrittene Entscheidung, die die CDU nur mit Stimmen der FDP und der AfD durchsetzen konnte, sorge allein im kommenden Jahr für Einnahmeausfälle von 45 Millionen Euro für die Landeskasse, sagte Taubert bei der Vorlage der Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung.
Thüringen werde sich bei der Klage von Joachim Wieland, einem anerkannten Finanz- und Steuerrechtler der Universität Speyer, vertreten lassen. Offen sei derzeit noch, ob die Klage gegen die Steuersenkung von 6,5 auf 5,0 Prozent, die im Januar 2024 in Kraft treten soll, mit einem Eilantrag verbunden werde. "Wir müssen bewerten, ob ein Eilantrag Sinn macht oder nicht."
Dem Land gehe es vor allem darum, vom höchsten Thüringer Gericht grundsätzlich klären zu lassen, ob der Landtag Gesetze beschließen kann, deren Finanzierung nicht geklärt sei, sagte die Ministerin. Die Regierung vertritt mit Verweis auf einen Passus in der Landesverfassung die Ansicht, dass der Landtag Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschließen kann, "wenn Deckung gewährleistet ist".
Die mit maßgeblicher Hilfe der in Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuften AfD beschlossene Steuersenkung sorgte vor einigen Wochen für bundesweite Aufmerksamkeit und teilweise Kritik am Agieren von CDU und FDP. Die CDU hatte argumentiert, dass aus ihrer Sicht richtige Entscheidungen nicht davon abhängig gemacht werden dürften, ob die AfD sie unterstütze. Thüringen ist ein parlamentarischer Sonderfall: Die Opposition kann mit ihrer Mehrheit Gesetze beschließen, weil die rot-rot-grüne Regierung keine eigene Mehrheit im Parlament hat. Ihr fehlen vier Stimmen.