Kirche und Diakonie verklagen verdi wegen Streikdrohungen
n-tv
Das kirchliche Arbeitsrecht setzt auf Konsens statt auf Streik. Vor Gericht wollen Kirche und Diakonie sich jetzt gegen Streikdrohungen am Hufeland-Klinikum Weimar wehren.
Weimar (dpa/th) - Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie verklagen die Gewerkschaft verdi wegen Streikdrohungen am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar. Die Gewerkschaft solle es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen, diese zu organisieren oder durchzuführen, teilten EKM und Diakonie mit. Die Klage sei beim Arbeitsgericht Erfurt eingereicht worden. Von dem beklagten verdi-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie dem Gericht waren dazu zunächst keine Stellungnahmen zu bekommen.
Laut der Kirche hat die Gewerkschaft bereits mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert. "Und dass, obwohl das betroffene evangelische Krankenhaus wiederholt klargestellt hatte, dass es nicht befugt sei, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten und Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien", hieß es in der gemeinsamen Mitteilung.
Die Kläger berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den sogenannten "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht. Demnach sollen Entscheidungen möglichst im Konsens getroffen werden. Konflikte werden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeitende und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.