
Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden
n-tv
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist verfassungswidrig, verkündet das Bundesverfassungsgericht. Grund sind fehlende Regelungen über mögliche Folgen, zum Beispiel Unterhaltsansprüche. Der Gesetzgeber soll nun nachjustieren.
Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden. Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit. Derzeit fehle aber eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterführen zu können, sobald beide volljährig sind. Außerdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden. Der Gesetzgeber hat für die Überarbeitung bis höchstens Mitte 2024 Zeit. Die Unterhaltsregelungen gelten ab sofort.
Die beanstandete Vorschrift sieht vor, dass eine ausländische Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Sie war Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen", das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Zu der Zeit waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen. Der damalige Justizminister Heiko Maas von der SPD hatte daher Handlungsbedarf gesehen: "Kinder heiraten nicht, Kinder werden verheiratet", sagte er.
Der Bundesgerichtshof hätte die neue Vorschrift 2018 im Fall eines syrischen Paares anwenden müssen, hielt sie aber für verfassungsrechtlich problematisch. In einer solchen Situation sind Gerichte verpflichtet, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Nun liegt der 80-seitige Beschluss vor.
