
Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden
n-tv
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist verfassungswidrig, verkündet das Bundesverfassungsgericht. Grund sind fehlende Regelungen über mögliche Folgen, zum Beispiel Unterhaltsansprüche. Der Gesetzgeber soll nun nachjustieren.
Das im Jahr 2017 neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Doch müssten dann Regelungen über mögliche Folgen, etwa Unterhaltsansprüche oder die Möglichkeit der Fortführung der Ehe im Erwachsenenalter getroffen werden.
Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2024 nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden ausnahmslos für unwirksam erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren.
So sollen Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden. Die frühere Bundesregierung reagierte mit dem Gesetz auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas im Bundestag.
