Kinder morgens mit der Polizei geholt: Gericht lehnt kurzfristige Rückkehr zu Eltern ab
Frankfurter Rundschau
Die Verhandlung wegen des Falls von fünf Kinder aus Dieburg, die morgens mit der Polizei im Auftrag des Jugendamtes geholt wurden, hat begonnen. Die Öffentlichkeit wird nicht zugelassen.
Die fünf Kinder der Familie K. aus Dieburg bleiben weiterhin in der Obhut des Jugendamtes. Das hat eine Verhandlung vor dem Familiengericht in Dieburg am Mittwoch ergeben. Die Verhandlung war, wie bei Familiensachen üblich, nicht öffentlich. Ein Antrag des Ehepaars Yvonne und Waheed K. auf Zulassung der Öffentlichkeit war vonseiten des Gerichts abgelehnt worden. Deswegen müsse auch eine Stellungnahme zu dem Fall danach abgelehnt werden, sagte der Direktor des Amtsgerichts Philipp Müller der Frankfurter Rundschau.
Die anwesenden Pressevertreter:innen wurden nicht einmal in das Gerichtsgebäude gelassen, wegen Corona, wie es hieß. Ebenso mussten mehrere Zeuginnen und Zeugen vor dem Gebäude warten, weil unklar war, ob sie überhaupt gehört werden würden.
Die fünf Geschwister im Alter von 13, 11, 10, 5 und 4 Jahren waren am 2. August in einem Polizeieinsatz aus der Familie genommen worden, weil die beiden Eltern wegen eines anderen Verfahrens in Sitzungshaft mussten. Der Vater war allerdings nach zwei Tagen zurück. Die Mutter ist seit mehreren Wochen wieder zu Hause. Dennoch verweigert das Jugendamt die Heimkehr der untergebrachten Kinder; das jüngste wurde inzwischen von den Geschwistern getrennt. Die Kinder leiden laut den Eltern sehr, wie abgekaute Fingernägel, Ekzeme und Wesensveränderungen belegen würden, die die Eltern dokumentiert haben. Ihr Kontakt zu den Kindern wird streng reglementiert. Treffen sollen bisher persönlich nur zweimal für jeweils 45 Minuten stattgefunden haben, Telefonate finden unter Anwesenheit von Betreuungskräften statt.