Kind steht Flüchtlingsstatus seiner Eltern zu
ZDF
Darf ein Kind Familenflüchtlingsschutz bekommen, wenn nur ein Elternteil anerkannter Flüchtling ist? Ja, urteilte der Europäische Gerichtshof.
Kindern von anerkannten Flüchtlingen steht nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) selbst ein Flüchtlingsstatus zu. So könne der einem Elternteil zuerkannte Flüchtlingsstatus automatisch auf ein minderjähriges Kind übertragen werden, auch wenn das Kind in einem EU-Staat geboren wurde und über den anderen Elternteil die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzt, in dem ihm keine Verfolgung droht, entschied der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.
Allerdings dürfe das Kind dadurch nicht schlechter gestellt werden. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn das Kind aufgrund seiner anderen Staatsangehörigkeit Anspruch auf eine bessere Behandlung hätte als diejenige, die sich aus der Flüchtlingseigenschaft ergibt. (Az. C-91/20)
Im konkreten Fall ging es um ein 2017 in Deutschland geborenes Mädchen, das die Staatsbürgerschaft seiner tunesischen Mutter hat. In Tunesien drohe ihm keine Verfolgung, so der EuGH. Der Vater ist Syrer und seit 2015 als Flüchtling anerkannt. Einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling für das Mädchen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab.