KfW-Anträge werden doch bearbeitet
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Nun also doch. Erst kürzlich stoppte die Bundesregierung die Förderung von energieeffizienten Häusern - und löste damit einen Sturm der Entrüstung aus. Jetzt gibt es eine Kehrtwende: Alle bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellten Anträge sollen noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden.
Viele Hausbauer können nach dem plötzlichen KfW-Förderstopp nun doch mit Geld für ihre energieeffizienten Häuser rechnen. Die beteiligten Ministerien einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.
Die Bundesregierung hatte die Förderung für energieeffiziente Gebäude angesichts einer Antragsflut und hoher Kosten vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur bis zum 24. Januar Anträge eingereicht werden. Wie mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Anträgen umgegangen werden soll, war lange offen. Die bisher vorgesehenen Mittel der staatlichen Förderbank KfW reichen dafür nicht aus.
Das Programm wäre nach früheren Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck ohne Stopp auf ein Volumen 14 Milliarden Euro zugelaufen. Anhängig waren zum Zeitpunkt des Stopps noch Anträge im Volumen von 7,2 Milliarden Euro. Es standen nach Regierungsangaben aber nur noch 1,8 Milliarden Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand gehen damit jene Häuserbauer, die nach dem Förderstopp und vor Monatsende noch Anträge stellen wollten, zunächst leer aus. Die Bundesregierung verhandelt aber über Programme, die die bisherigen Förderungen ersetzen sollen.