Keine Wunschausbildung bei rechtsextremem Anwalt
n-tv
Leipzig/Chemnitz (dpa/sn) - Ein sächsischer Rechtsreferendar ist auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit dem Wunsch gescheitert, einen Teil seiner Ausbildung bei einem als rechtsextrem bekannten Chemnitzer Anwalt zu absolvieren. Entsprechende Verfassungsbeschwerden des Referendars und des Anwalts seien verworfen worden, teilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Dienstag mit.
Das Oberlandesgericht Dresden als Ausbildungsbehörde hatte die Rechtsanwaltsstation bei dem Chemnitzer Anwalt abgelehnt. Dieser sei wegen seiner Aktivitäten in der rechtsextremen Szene als Ausbilder "insgesamt deutlich weniger geeignet". Sowohl der Referendar als auch der Anwalt strengten dagegen Eilverfahren an, hatten aber weder vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Chemnitz noch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen damit Erfolg.
Ihre Verfassungsbeschwerden wurden verworfen, weil sie nicht ausreichend begründet gewesen seien. Der Referendar habe sich nicht genügend mit den Entscheidungsgründe des OVG auseinandergesetzt, der Anwalt habe nicht begründen können, weshalb er in seinen Grundrechten verletzt werde, so der Verfassungsgerichtshof. (Az.: Vf. 67-IV-22)