Keine Stallpflicht mehr wegen Geflügelpest in Brandenburg
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht ist in Brandenburg aufgehoben worden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium am Freitag mit. Die aktuelle Risikoeinschätzung zeige, dass das Infektionsgeschehen zwar noch nicht vollständig erloschen, aber deutlich rückläufig sei. Das Virus sei seit elf Wochen nicht mehr beim Hausgeflügel und seit über vier Wochen nicht mehr bei Wildvögeln nachgewiesen worden, hieß es weiter in einer Mitteilung des Ministeriums. Seit Oktober wurden den Angaben zufolge fünf Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen festgestellt, insgesamt rund 43 000 Tiere mussten deshalb getötet werden.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) dankte alle Geflügelhaltern für die Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen. Sie hätten dazu beigetragen, die Ausbrüche in Nutzgeflügelhaltungen im Land zu begrenzen. Zugleich warnte sie vor neuen Einträgen der Vogelgrippe durch Wildvögel. Um das Risiko gering zu halten, sollten Biosicherheitsmaßnahmen weiter eingehalten werden. "Dazu gehört, dass Wildvögel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder Tränkwasser haben und dass Straßen- und Stallkleidung strikt getrennt werden."
Die Seuche - umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt - ist für Hausgeflügel hochansteckend. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland laut Ministerium bisher nicht aufgetreten. Die Seuche steht im Zusammenhang mit dem Vogelzug und tritt vor allem im Winterhalbjahr auf.
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