Keine Maklerklauseln bei Grundstücksverkäufen an Oppenheim
n-tv
Seit Anfang Mai geht die Strafkammer am Landgericht Mainz der Frage nach, warum die Stadt Oppenheim beim Ankauf von Grundstücken Maklercourtagen gezahlt hat. Ein Notar erinnert sich an die Beurkundung von Kaufverträgen.
Mainz (dpa/lrs) - Im Untreue- und Betrugsprozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) hat das Landgericht Mainz die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines Notars fortgesetzt. "Über Maklerklauseln wurde nie gesprochen", sagte der Zeuge zu den Verkäufen von mehreren Grundstücken an die Stadt Oppenheim im Jahr 2014.
Die von der Stadt an zwei Mitangeklagte gezahlten Maklergebühren und die von diesen überwiesenen Spenden an den SPD-Ortsverein Oppenheim stehen im Mittelpunkt des im Mai begonnenen Prozesses. Die Staatsanwaltschaft geht von einem zuvor verabredeten Zusammenhang zwischen Maklercourtagen und Spenden aus und hat die Spenden daher als getarntes Bestechungsgeld bezeichnet. Held, der für die SPD im Bundestag sitzt, werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.