Keine Gams für Geier: Verein scheitert gegen Nationalpark
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Seit 2021 begeistern im Nationalpark Berchtesgaden ausgewilderte Bartgeier die Menschen. Doch mit einem Verein gibt es Streit, es geht um die Fütterung. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schönau am Königssee (dpa/lby) - Vor drei Jahren wurden die ersten Bartgeier im Nationalpark Berchtesgaden ausgewildert - seitdem lagen der Nationalpark und der Verein Wildes Bayern e.V. im Streit. Der Verein hatte behauptet, der Nationalpark schieße in der Schonzeit Gämse, um damit Bartgeierjunge zu füttern. Dagegen wehrte sich der Nationalpark gerichtlich - und bekam durch die Instanzen hinweg recht.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins gegen eine ablehnende Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes München zurückgewiesen, wie der Nationalpark am Mittwoch mitteilte. Laut dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar hat der Fall keine grundsätzliche Bedeutung, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderten eine Entscheidung des BGH.
"Ich hoffe sehr, dass mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun ein endgültiger Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen ist", sagte Nationalparkleiter Roland Baier, der in dem Verfahren Kläger war. Die Vorsitzende des Vereins, Christine Miller, hat jedoch Verfassungsbeschwerde angekündigt. Es gehe um Machtkritik, sagte Miller auf Anfrage der dpa. "Es geht darum, dass wir das Handeln einer Behörde kritisiert haben." Nun aber sei nicht die Behörde, sondern der Behördenleiter persönlich der Streitpartner. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.