
Keine Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan in Sicht
Die Welt
„Das Innenministerium trägt eine Ausrede nach der anderen vor, warum Rückführungen nach Kabul nicht möglich seien“, heißt es aus der CDU. Der zuständige Staatssekretär hingegen hält Abschiebungen angesichts der Taliban-Herrschaft nicht für „möglich und vertretbar“.
Das Bundesinnenministerium hält Abschiebungen von Straftätern und radikalen Islamisten nach Afghanistan kurzfristig für unmöglich. „Abschiebungen setzen in einem Rechtsstaat voraus, dass sie möglich und vertretbar sind. Das sehe ich im Falle von Afghanistan derzeit aber nicht“, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) diese Woche auf ein Schreiben des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Alexander Throm, an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Februar.
Seit der Machtübernahme durch die Taliban 2021 fehle die Grundlage für die Identifizierung von Ausreisepflichtigen und die Ausstellung von Passersatzdokumenten, führte er in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, weiter aus. Außerdem gebe es aktuell kein Verfahren, um den Schutz und die Sicherheit der Begleitkräfte sowie der Flugzeugbesatzungen zu gewährleisten.