
Katalysator-Bande auf frischer Tat ertappt
n-tv
Tübingen (dpa/lsw) - Eine Diebesbande soll an fünf Orten zwischen Bodensee und Tübingen Katalysatoren von geparkten Autos abmontiert haben. Am Wochenende wurden die drei mutmaßlichen Täter dank eines Zeugen in der Uni-Stadt auf frischer Tat ertappt. Die Männer im Alter von 22, 28 und 31 Jahren sitzen nun in Untersuchungshaft, gegen sie wird wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls ermittelt, teilten die Staatsanwaltschaft Tübingen und Polizeipräsidium Reutlingen am Montag mit.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Männer für ähnliche Taten in den vergangenen Wochen in Gammertingen (Kreis Sigmaringen), Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis), Singen und Rottweil verantwortlich sind. Sie sollen es bei allen Diebstählen auf Katalysatoren des gleichen japanischen Fabrikats abgesehen haben.
Am frühen Sonntagmorgen wurde in Tübingen ein Anwohner auf sie aufmerksam, weil sie beim Abmontieren Krach machten. Er alarmierte die Polizei, die die Männer noch am Tatort festnahm.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.