
Katalog regelt Bußgeld für Verstöße gegen Cannabisgesetz
n-tv
Der erste Anbauverein in Rheinland-Pfalz erntet bald sein erstes Cannabis. Geraucht werden darf es aber längst nicht überall. Was Verstöße gegen das Gesetz kosten, ist jetzt klar geregelt.
Mainz (dpa/lrs) - Verstöße gegen das Cannabisgesetz werden in Rheinland-Pfalz jetzt mit einem Bußgeldkatalog sanktioniert. Der Schwerpunkt liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, teilte Sozialministerin Dörte Schall (SPD) in Mainz mit. Cannabiskonsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen könne mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Besonders teuer werden Verstöße, die gegen das Prinzip der Anbauvereinigungen verstoßen. Die Einfuhr von Samen aus dem Nicht-EU-Ausland beispielsweise kann bis zu 25.000 Euro kosten. Auch die Werbung für Cannabis oder für die Anbauvereinigungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 sanktioniert werden. Bis zu 30.000 Euro können fällig werden, wenn Cannabis oder Samen nicht vernichtet werden, die nach dem Gesetz nicht weiter gegeben werden dürfen.
Mit dem Bußgeldkatalog werde eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sichergestellt, sagte Schall.
