Kassen-Gutachter: Knapp 300 vermutete Behandlungsfehler
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Weimar (dpa/th) - Die gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen haben im vergangenen Jahr rund 70 Behandlungsfehler von Ärzten mit gesundheitlichen Schäden für die Patienten festgestellt. Damit seien fast ein Viertel der insgesamt 299 Beschwerden von Patienten oder Angehörigen anerkannt worden, teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung am Dienstag mit. Die meisten anerkannten Fehler passierten bei chirurgischen und orthopädischen Eingriffen. Über Todesfälle durch ärztliche Fehlleistungen wurden keine Angaben gemacht.
Im Vor-Corona-Jahr 2019 ging der Medizinische Dienst Thüringen den Angaben zufolge noch 318 vermuteten Behandlungsfehlern nach. Bei fast einem Drittel der Fälle (104) wurde damals ein Fehler mit einem gesundheitlichen Schaden für die Patienten anerkannt.
Die Krankenkassen können bei erwiesenen ärztlichen Fehlern Geld für Behandlungen zurückverlangen. Voraussetzung für Ersatzansprüche ist aber eine "Kausalität" zwischen Behandlungsfehler und aufgetretenem Schaden. Nur in 61 Fällen (20,4 Prozent) konnten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler auch als Ursache für gesundheitliche Schäden nachgewiesen werden.