Kasse zahlt erste Härtefallhilfe wegen Blauzungenkrankheit
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Mehr als tausend Tiere sind in Niedersachsen schon an der Blauzungenkrankheit verendet. Unter Bedingungen können Halter finanzielle Beihilfen für Tierverluste erhalten - erste Gelder fließen nun.
Hannover (dpa/lni) - Tierhalter, deren Schafe, Ziegen und Rinder an der Blauzungenkrankheit verendet sind, können finanzielle Hilfe der Tierseuchenkasse Niedersachsen erhalten. Nachdem die Regelung für solche Härtefallbeihilfen im September angekündigt worden war, ging inzwischen ein erster Härtefall-Antrag bei der Tierseuchenkasse ein, wie die Geschäftsführerin Ursula Gerdes auf dpa-Anfrage mitteilte. Bei dem beantragten Fall handelt es sich demnach um 171 verendete Schafe, die geimpft waren. Die Auszahlung der Beihilfe an den Tierhalter in Höhe von rund 15.000 Euro solle in diesen Tagen erfolgen, hieß es.
Die finanziellen Hilfen für verendete Tiere zahlt die Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen - eine ist, dass die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft waren. Dafür sind Pauschalen festgelegt, die bei Schafen 90 Euro und bei Ziegen 60 Euro vorsehen. Für Rinder werden maximal 1.000 Euro gezahlt, je nach Alter der Tiere. In die Tierseuchenkasse zahlen Tierhalterinnen und Tierhalter ein.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung bei Wiederkäuern, die über kleine blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen wird. Erkrankte Tiere leiden etwa an Appetitlosigkeit und Fieber, die Krankheit kann tödlich enden. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich. Seit der ersten Feststellung der Blauzungenkrankheit vor einem Jahr sind nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums allein in Niedersachsen mehr als 1.000 Tiere verendet.
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