Karlsruhe weist Klage der AfD-Fraktion ab
ZDF
Muss die AfD-Fraktion einen Posten im Bundestagspräsidium inne haben? Nein, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Die AfD bemüht sich seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 erfolglos darum, einen Posten im Bundestagspräsidium zu bekommen. Nun scheiterte sie auch mit einem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht verwarf diesen als offensichtlich unbegründet.
In ihrem schriftlichen Beschluss machten die Richterinnen und Richter deutlich, dass ein Recht der Fraktion darauf, im Bundestagspräsidium vertreten zu sein, nur besteht, wenn der aufgestellte Kandidat oder die Kandidatin auch eine Mehrheit erreicht und gewählt wird. Das Grundgesetz sehe gerade kein von einer Wahl losgelöstes Besetzungsrecht vor. Den Abgeordneten Vorgaben zu machen, wen sie zu wählen hätten, widerspräche dem Grundsatz einer freien Wahl.
Bereits am Vormittag war eine weitere Klage aus Reihen der AfD vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Darin ging es um die Frage, ob neben der Fraktion auch ein einzelner Abgeordneter einen Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten aufstellen kann.
Auch diese Klage wies das Verfassungsgericht ab. Grundsätzlich hätten Bundestagsabgeordnete zwar das Recht, Wahlvorschläge zu machen. Das könnte aber eingeschränkt werden, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Die Regelung des Bundestags, wonach nur Fraktionen die Kandidaten für das Präsidium vorschlagen dürfen, sei daher gerechtfertigt.
Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 hatte die AfD als einzige Fraktion noch nie einen Stellvertreter-Posten im Präsidium inne. Die anderen Parteien hatten sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten durchfallen lassen, indem sie ihnen die erforderliche Mehrheit verweigerten. Denn viele Abgeordnete wollen die Rechtspopulisten prinzipiell nicht im Leitungsgremium des Bundestags vertreten sehen.
Auch nach der Bundestagswahl im September vergangenen Jahres blieb die AfD bei den Wahlen zum neuen Präsidium außen vor. Ihr Bewerber Michael Kaufmann hatte die erforderliche Stimmenzahl in zwei Wahlgängen im Oktober und Dezember weit verfehlt. Die Fraktionsspitze kritisierte das als "fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land", der AfD werde ihr Platz "systematisch vorenthalten".
Der Bundestagspräsident oder die -präsidentin repräsentiert den Bundestag nach außen und bekleidet protokollarisch das zweithöchste Amt im Staat, kommt also noch vor der Kanzlerin oder dem Kanzler. Im Wechsel mit den Stellvertretern leitet er oder sie die Sitzungen und wacht über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung.