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Karlsruhe gibt Ex-"Bild"-Chef Reichelt Recht
n-tv
Wie weit darf Kritik am Regierungshandeln gehen, wenn sie gemischt ist mit Falschbehauptungen? Ex-"Bild"-Chef Reichelt zieht wegen eines Tweets, in dem er schreibt, Deutschland zahle Geld an die Taliban, vor das Verfassungsgericht. Die Karlsruher Richter entscheiden zugunsten Reichelts.
Im Streit über Kritik an der Bundesregierung hat sich der ehemalige "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Reichelt hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin gewendet, durch die ihm eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt wurde.
Die Entscheidung des Kammergerichts verletze Reichelt in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Sie verfehle den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter als Meinungsäußerung. Der Staat habe grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Kritik sei auch dann geschützt, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten, erklärte das Verfassungsgericht. Der Fall wird an das Kammergericht zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.
Reichelt hatte im August 2023 auf der Onlineplattform X geschrieben, Deutschland habe Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt. Er schrieb wörtlich: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!". Er verlinkte auf einen Artikel mit der Überschrift "Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan". Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, dem hatte das Kammergericht stattgegeben.