Karlsruhe belässt Wahlrechtsreform für Bundestagswahl in Kraft
ProSieben
Der Bundestag soll gesundgeschrumpft werden. Aber über das Wie wird seit Jahren gestritten. Die Opposition will eine Reform von Union und SPD mit einer Klage zu Fall bringen.
Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die im November 2020 in Kraft getretenen Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen. Die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte. (Az. 2 BvF 1/21) Zwischen den Parteien herrscht im Grunde Einigkeit, dass der auf 709 Sitze angewachsene Bundestag wieder kleiner werden muss. Ein großes Parlament kostet den Steuerzahler nicht nur mehr Geld, es ist auch weniger arbeitsfähig. Aber über den richtigen Weg dorthin wird seit Jahren gestritten. Eine Kompromisslösung, die alle Parteien mittragen wollten, war in zwei Wahlperioden nicht zustande gekommen. Im Oktober 2020 hatten Union und SPD schließlich im Alleingang eine Wahlrechtsänderung beschlossen, die auch viele Experten für unzureichend halten. Denn bei den derzeit 299 Wahlkreisen soll es zunächst bleiben. Eine größere Reform ist erst für die Wahl 2025 geplant. Dafür soll eine Kommission bis Mitte 2023 Vorschläge machen.More Related News