
Kanzleramt muss Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben
Die Welt
Die Klage des „Tagesspiegel“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin war erfolgreich: Die Bundesregierung muss die internen Aufzeichnungen von fünf Ministerpräsidentenkonferenzen zu Corona im März, April und November 2020 herausgeben. Die Begründung wird nächste Woche nachgereicht.
Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des „Tagesspiegel“ in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden (Az.: VG 2 K 155/21).
Laut Gericht muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das Fünfte im November 2020.