Kann Facebook den Klarnamen verlangen?
ZDF
Der Bundesgerichtshof prüft, ob Facebook den Klarnamen von seinen Mitgliedern verlangen kann.
Beleidigungen, Bedrohungen, Hass - wer sich auf Facebook politisch äußert, muss oft einen so genannten Shitstorm fürchten. "Die Bandbreite an Reizthemen ist heute wahnsinnig groß", berichtet Josephine Ballon, die sich als Rechtsanwältin mit dem Verein HateAid für Betroffene digitaler Gewalt einsetzt. Gleich, ob zu Feminismus oder zu Tierschutz, viele Menschen trauten sich nicht mehr, im Internet ihre Meinung zu mitzuteilen.
Facebook, das größte soziale Netzwerk, will dem mit einer Klarnamenpflicht entgegentreten. In den Nutzungsbedingungen der Plattform steht, dass User sich mit ihrem echten Vor- und Nachnamen anmelden müssen. Profile sind auch mit diesem Namen für andere sichtbar.
So begründet eine Sprecherin der Facebook-Muttergesellschaft Meta die Regel auf Anfrage von ZDFheute.
Um die Einhaltung der Klarnamenpflicht zu kontrollieren, behält Facebook sich eine Identitätsprüfung vor. User müssen dann ein Dokument hochladen, das nachweist, dass der Profilname dem echten Namen entspricht. Weigern sie sich, kann Facebook ihre Accounts sperren.
So ging es zwei Personen aus Bayern. Sie benutzten Pseudonyme als Profilnamen, woraufhin Facebook ihre Konten sperrte. Dagegen gingen sie gerichtlich vor. Die Kläger wollen erreichen, Facebook unter Fantasienamen nutzen zu dürfen.
Facebooks Anonymitätsverbot könnte gegen eine Datenschutz-Vorschrift des Telemediengesetzes verstoßen. Darin steht, dass Diensteanbieter eine anonyme Nutzung ihrer Dienste zulassen müssen, wenn das technisch möglich und dem Anbieter zumutbar ist. Ob Facebooks Klarnamenpflicht dagegen verstößt, wird am Donnerstag der Bundesgerichtshof entscheiden.
Das Oberlandesgericht München hatte Facebook in der Vorinstanz Recht gegeben. Facebooks Interesse daran, mit der Klarnamenpflicht gegen aggressive Postings vorzugehen, überwiege dem Interesse der Nutzer daran, anonym zu bleiben.