Kammer: Konsequenzen für Arzt wegen Gefälligkeitsattesten
n-tv
Jena (dpa/th) - Weil er in der Corona-Pandemie Gefälligkeitsatteste zum Umgehen der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, könnte ein Hausarzt aus Thüringen seine Zulassung verlieren. Wegen dieses Vorwurfs sei Strafanzeige gegen den Mann erstattet worden, sagte eine Sprecherin der Landesärztekammer der Deutschen Presse-Agentur.
Die Kammer habe den Sachverhalt zugleich dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt - mit der dringenden Empfehlung, approbationsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnten der Entzug der Approbation - der Arztzulassung - oder das vorübergehende Ruhen der Zulassung sein. Das Landesverwaltungsamt ist die Approbationsbehörde in Thüringen.
Der Fall ist einer von bislang 72 in Thüringen seit Pandemiebeginn, bei denen die Kammer den Verdacht eines Verstoßes gegen die ärztliche Berufspflicht im Zusammenhang mit Corona geprüft hat. In 24 dieser Fälle geht es demnach um Gefälligkeitesatteste für Menschen, die sich der in vielen Bereichen geltenden Maskenpflicht entziehen wollen. Andere Vorwürfe waren beispielsweise das Leugnen des Coronavirus und der davon ausgehenden Gefahren, der Verstoß gegen Hygienevorschriften und unkollegiales Verhalten auf Demonstrationen.