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Kabinett winkt Nachtragshaushalt durch
n-tv
Um den Etat des laufenden Jahres rechtlich abzusichern, beschließt die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt. Es geht etwa um Kredite für die Energiepreisbremse und die Flutopfer im Ahrtal. Der Bundestag muss allerdings noch eine Notlage feststellen, damit die Schuldenbremse ausgesetzt wird.
Die Bundesregierung will den Haushalt des laufenden Jahres nach dem Karlsruher Urteil verfassungsrechtlich absichern. Dafür brachte das Kabinett einen Nachtragshaushalt auf den Weg - und leitete damit erste Schritte für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse ein. Die endgültige Entscheidung darüber soll noch vor Weihnachten im Bundestag fallen. "Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen.
Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampelkoalition nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.
"Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden", hieß es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.