Kabinett billigt härtere Gangart gegen Extremisten im Dienst
n-tv
Bundesbeamte, die als extremistisch oder verfassungsfeindlich auffallen, müssen künftig mit zügigeren Konsequenzen rechnen. Derzeit dauern Verfahren dazu noch sehr lange. Nach der im Kabinett beschlossenen Reform kann der Dienstherr Disziplinarmaßnahmen unkomplizierter verhängen.
Extremisten im öffentlichen Dienst sollen künftig schneller von ihren Posten entfernt werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts. Diese soll insbesondere dazu führen, dass die Verfahren kürzer werden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich Bundesbeamte und -beamtinnen.
Im Zentrum des Reformvorhabens steht das Bundesdisziplinargesetz. Es verfüge bereits "über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden", erklärte das Innenministerium. Solche Vergehen führten in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. "Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre." Gravierende Maßnahmen gegen die Beamtinnen oder Beamten muss der Dienstherr bislang nämlich vor Gericht durchsetzen.
Künftig sollen solche Maßnahmen stattdessen in einer sogenannten Disziplinarverfügung direkt angeordnet werden können. Dies betrifft den Angaben zufolge neben der Entfernung aus dem Dienst auch Zurückstufungen und die Aberkennung des Ruhegehalts. Gleichzeitig sollen dem Ministerium zufolge die Hürden für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafrechtlichen Verurteilung gesenkt werden.