Kabinett beschließt neues Bürgergeld
n-tv
Die Sozialreform kann starten: Das Bundeskabinett macht den Weg frei für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland. Neben höheren Regelsätzen sollen Arbeitslose und Bedürftige künftig auch gerechter behandelt werden. Drohend wirkende Ansprachen sollen weichen, Weiterbildung gestärkt werden.
Das Bundeskabinett hat den Regelsatz für das künftige Bürgergeld auf 502 Euro festgelegt. Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu. Die bisherigen Hartz-IV-Sätze werden danach ab dem 1. Januar 2023 - mit neuem Namen - um mehr als 50 Euro erhöht.
Erstmals wird bei der Berechnung ein neues Verfahren angewandt, das für die Hartz-IV-Regelsätze auch die erwartete und nicht nur die zurückliegende Inflation berechnet. Diese Änderung hatte zuvor der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP beschlossen.
Im Gesetzentwurf sind Erhöhungen für weitere Gruppen vorgesehen: Für volljährige Partner soll es danach künftig einen Regelsatz von 451 Euro geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro. Wohn- und Heizkosten werden übernommen. Die Reformen sollen 2023 rund 4,8 Milliarden Euro kosten, die zum allergrößten Teil aus dem Bundeshaushalt kommen.