Kabinett beschließt Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen
Die Welt
Der umstrittene Paragraf 219a soll fallen: Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird aktuell im Kabinett beraten. Danach muss sich noch der Bundestag mit dem Entwurf befassen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aufzuheben. Danach muss sich noch der Bundestag mit dem Entwurf befassen.
Damit soll erreicht werden, dass sich ungewollt schwangere Frauen besser über eine Abtreibung informieren können. Ärztinnen und Ärzte können künftig auf den Internetseiten ihrer Praxen über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Bislang verbot der Paragraf 219a die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“.