
Kabinett: 1000-Meter-Mindestabstand zu Windenergieanlagen
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Dresden (dpa/sn) - Sachsen will für Windkraftanlagen einen Mindestabend von 1000 Meter zu Wohngebäuden festlegen. Das sieht ein am Dienstag beschlossener Gesetzentwurf der Regierung vor, der nun an den Landtag geht. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering bestehender Anlagen geht - also das Nachrüsten bestehender Anlagen - oder wenn der Abstand unterschritten werden soll, hieß es. In beiden Fällen ist dafür aber die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
"Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz", sagte der für Regionalentwicklung und Bau zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU): "Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie." Schmidt stellte aber auch klar, dass man zum Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Flächen benötigt und nannte dabei unter anderem frühere Bergbaulandschaften.
Die Abstandsregelung ist aber nur ein Punkt in der Neufassung der Bauordnung des Freistaates. Mit den Änderungen setzt Sachsen Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. "Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht", so Schmidt. Die einheitlichen Regelungen betreffen unter anderem die Erleichterung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für Elektromobilität sowie den Bau von Abstellplätzen für Fahrräder.
"Gleichzeitig fördern wir mit der Änderung der Bauordnung auch das Bauen mit Holz, um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren", betonte Schmidt. So seien erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen vorgesehen. Künftig solle Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein.
