Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung von Maske rechtens
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Grundschullehrers für wirksam erklärt, der die Maskenpflicht abgelehnt hatte. Das geht aus einem Urteil vom Donnerstag hervor, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Damit änderte das Gericht eigenen Angaben zufolge eine vorherige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Brandenburg an der Havel, das die Kündigung als unwirksam erklärt hatte. Gegen diese Entscheidung hatten demnach sowohl der Lehrer als auch das Land Brandenburg Berufung eingelegt.
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Lehrers nun ab. Zur Begründung hieß es, die Kündigung des Landes sei wegen Äußerungen des Lehrers in E-Mails an die Schulelternsprecherin gerechtfertigt. In einer E-Mail hatte der Mann laut Mitteilung die Maskenpflicht in der Schule als Nötigung, Kindesmissbrauch und Körperverletzung bezeichnet. Zudem habe er die Eltern aufgefordert, mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen.
Als weiteren Kündigungsgrund nannte das Landesarbeitsgericht die beharrliche Weigerung des Klägers, selbst einen Mund-Nasen-Schutz in der Schule zu tragen. Ein Attest, das der Lehrer im Internet von einem österreichischen Arzt eingeholt habe, rechtfertige keine Befreiung.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.