Justizopfer Genditzki verklagt Freistaat auf 750.000 Euro
n-tv
Mehr als 13 Jahre lang saß Manfred Genditzki für einen Mord im Gefängnis, den es wohl nie gegeben hat. Jetzt fordert er Wiedergutmachung.
München (dpa/lby) - Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft saß, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). "Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro", sagte die Sprecherin.
Seine Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."
Genditzkis Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.