Justizministerium prüft, ob Schwarzfahren eine Straftat bleiben soll
Die Welt
In Deutschland sitzen zu viele Menschen wegen Schwarzfahrens im Gefängnis, meint Justizminister Marco Buschmann (FDP). Er will prüfen lassen, ob der Delikt zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden kann. Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist dann aber immer noch möglich.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Herabstufung des Schwarzfahrens von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit in Aussicht gestellt. „Wir wollen als Justizministerium im kommenden Jahr das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Dazu gehört etwa auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht. Darunter fällt auch das Schwarzfahren.“
Buschmann will auch die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe um die Hälfte reduzieren. Sie betrifft Personen, die ihre Geldbuße nicht zahlen, in vielen Fällen Schwarzfahrer. „In Deutschland sitzen viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, bei der sich der Gesetzgeber eigentlich wünscht, dass die Menschen eine Geldbuße zahlen – und nicht im Knast landen“, sagte der Minister. „Wir wollen nicht, dass Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen.“