Justizministerium geht juristisch gegen Razzia vor
Süddeutsche Zeitung
Das SPD-geführte Ministerium schickt eine Beschwerde an das Amtsgericht Osnabrück. Die Justiz dort soll prüfen, ob die Durchsuchung kurz vor der Bundestagswahl illegal war.
Es war einer der größten Aufreger in den letzten Tagen des Wahlkampfs, CDU-Kandidat Armin Laschet hatte seinen SPD-Kontrahenten Olaf Scholz in die Nähe dubioser Finanz-Machenschaften gerückt, nachdem es im Berliner Regierungsviertel zu einer beispiellosen Durchsuchungsaktion gekommen war. Am 9. September waren Beamte der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einem Durchsuchungsbeschluss in Scholz' Bundesfinanzministerium sowie in das ebenfalls SPD-geführte Bundesjustizministerium gekommen.
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