Justizministerium geht gegen Telegram vor
n-tv
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Sozialen Netzwerken, strafbare Inhalte zu löschen. Dafür müssen Nutzer die Verstöße bei den Plattformen melden können - so eine Funktion fehlt nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz aber beim Messenger Telegram. Jetzt laufen gleich zwei Bußgeldverfahren.
Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Das Bundesamt für Justiz habe zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Das Bundesamt habe zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, weil es die im sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geforderten "leicht erreichbaren und unmittelbar erkennbaren" Meldewege für straffähige Inhalte im Messenger-Dienst nicht eingerichtet habe. Zudem sei keine Person für Gerichtskontakte in Deutschland ernannt worden. Telegram könne nun Stellung nehmen. Hintergrund ist die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, auch kleinere Messenger-Dienste schärfer zu regulieren. Vor allem Telegram wird vorgeworfen, dass der Dienst mit mehreren Hundert Millionen Nutzern weltweit als Plattform für den Austausch etwa von rechten Gruppen dient. "Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden", hatte die SPD-Politikerin Anfang des Jahres gesagt. Das NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte schnell und konsequent gelöscht werden müssen.More Related News