
Justizministerin Hoffmeister rät zu Vorsorgevollmachten
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister hat die Bedeutung von Vorsorgevollmachten unterstrichen. Zu glauben, Eheleute könnten sich im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten automatisch gegenseitig vertreten, sei ein Irrtum, erklärte die CDU-Politikerin am Samstag. "Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, sofern eine Vertrauensperson diese Aufgabe übernimmt."
Das Problem werde sich erst im Jahr 2023 abschwächen, wenn die gerade beschlossene Gesetzesänderung zum befristeten Notvertretungsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Kraft tritt, erläuterte Hoffmeister. Das Notvertretungsrecht solle kurzfristig rechtliche Betreuungen vermeiden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht werde aber auch diese Regelung nicht ersetzen. "Auch dann kann das Fehlen einer umfassenden Vorsorgevollmacht zu einer gerichtlich veranlassten rechtlichen Betreuung führen." So ein Fall könne sehr plötzlich eintreten - durch Krankheit oder Unfall. "Vorsorgevollmachten haben Vorrang gegenüber dem neuen gesetzlichen Notvertretungsrecht", betonte die Ministerin. Mit aktuell rund 33 500 sei die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. "Somit steigen Jahr für Jahr auch die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger." Sie betrugen im vorigen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 34,4 Millionen Euro. Davon entfielen 31,1 Millionen auf die beruflichen Betreuer.More Related News