Justizminister: Asylverfahren sollen schneller laufen
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Die Bearbeitung von Asylverfahren soll für die Verwaltungsgerichte in NRW erleichtert, das Ganze schneller werden. Dazu liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, den das Kabinett beschlossen hat
Düsseldorf (dpa/lnw) - Für gerichtliche Asylverfahren sollen Zuständigkeiten künftig nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufgeteilt werden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Das sieht eine Verordnung vor, die Justizminister Benjamin Limbach am Mittwoch im Entwurf vorstellte. Ausdrücklich ausgeklammert sind dabei allerdings die 22 stärksten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland. Bei der Vielzahl der Asylanträge aus diesen Ländern sei es sinnvoll, die gerichtliche Bearbeitung auf breite Schultern zu stellen und alle sieben Verwaltungsgerichte einzubeziehen, erklärte der Grünen-Politiker. Bei den Verwaltungsgerichten (VG) gebe es für diese Fälle vielfach bereits spezialisierte Kammern.
Die Neuerung soll für Herkunftsstaaten mit geringeren Zahlen von Asylsuchenden gelten: Jedes VG soll sich demnächst auf eine Gruppe von Ländern spezialisieren, für die es dann ausschließlich zuständig ist. Dafür werden "Cluster" nach geografischen Regionen gebildet, wie der Grünen-Politiker erläuterte. Die Bearbeitung der Verfahren werde damit vereinfacht. Verwaltungsrichterinnen und -richter könnten sich auf bestimmte Herkunftsstaaten spezialisieren - und den anderen VG bleibe für diese Länder dann eine Bearbeitung erspart. Derzeit sind alle sieben Verwaltungsgerichte in NRW für Verfahren aus allen Herkunftsstaaten zuständig - was fundierte Kenntnisse zur asylrelevanten Situation in allen einzelnen Staaten erfordert.
Asylsuchende, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhalten, haben das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung - und sie brauchen Klarheit über ihren Schutzstatus, wie Limbach betonte. 2023 sei die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit von Asylgerichtsverfahren in NRW auf 17,6 Monate erheblich verringert worden (Stichtag 31. Dezember). Von 17 562 Fällen wurden 15 179 Verfahren erledigt. Im ersten Quartal 2024 betrug die Laufzeit in Hauptsacheverfahren vor den Asylkammern der VG im Schnitt noch 17, 1 Monate. Mit der neuen Verordnung soll es deutlich schneller gehen.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.