Justiz Frankfurt: Keine Anklage gegen Oberstaatsanwalt in Sicht
Frankfurter Rundschau
Doch das Oberlandesgericht Frankfurt hat sein Urteil gegen den mutmaßlich korrupten Alexander B. schon gefällt. Viele Kosten zu Lasten der Staatskasse
Frankfurt - Auch anderthalb Jahre nach der Festnahme des unter Korruptionsverdachts stehenden Oberstaatsanwalts Alexander B. ist eine Anklageerhebung noch nicht in Sicht. „Wann es im Jahr 2022 zu einer Abschlussentscheidung kommen wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf FR-Anfrage mit. Während sie noch ermittelt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) längst sein Urteil über die Machenschaften des ehemaligen vermeintlichen Korruptionsbekämpfers gefällt.
Im November musste sich das OLG mit einer Beschwerde aus dem Landgerichtsbezirk Darmstadt befassen. Dort war ein Arzt wegen Abrechnungsbetrugs in 3172 Fällen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Er sollte dabei auch die immensen Kosten des Verfahrens in Höhe von 428.485,13 Euro tragen, wogegen er sich wehrte – mit für ihn durchaus lohnenswertem Resultat. Denn der 2. Strafsenat stufte die Praxis jenes Oberstaatsanwalts B., der in dem Fall ermittelt und eine Gutachterfirma beauftragt hatte, in seinem Urteil als „grob rechtswidrig“ ein.
B. hatte jene Servicefirma, die ein ehemaliger Schulkamerad in seinem Auftrag gegründet hatte, damit beauftragt, eine Liste der vom Arzt betrogenen Patienten zu erstellen. Dies sei lediglich eine „Sichtbarmachung und Vorsortierung von Datenmaterial“ und keinesfalls eine Gutachtertätigkeit, die von der Firma in großem Umfang in Rechnung gestellt worden sei, urteilte der Senat.