Juristen beklagen "klare Fehlentscheidung"
n-tv
Nachdem ein Gericht die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel kippt, kritisieren führende Rechtswissenschaftler den Beschluss scharf. Die Richter nähmen für sich eine Expertise in Anspruch, die sie gar nicht hätten.
Führende Rechtswissenschaftler haben den jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel am Donnerstag gekippt hat, deutlich kritisiert. Franz C. Mayer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist eine klare Fehlentscheidung. Die Richter verkennen die Rolle von Gerichten in der Pandemie und ignorieren, dass das Bundesverfassungsgericht den Regierungen und Parlamenten hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen relativ viel Spielraum gegeben und sich selbst dabei bewusst zurückgenommen hat. Außerdem versuchen die Lüneburger Richter freihändig eigene Abwägungen, die dem Normgeber vorbehalten bleiben müssen."
Mit Normgeber sind Legislative beziehungsweise Exekutive gemeint. So stelle das Gericht etwa Überlegungen zur Gefährlichkeit der Omikron-Variante an, so Mayer. "Das können Richter nicht." Für die Situation im Einzelhandel greife es auf Aussagen des Robert-Koch-Instituts aus dem September zurück, als sich die Lage deutlich anders dargestellt habe. Überdies gebe das Gericht Einschätzungen zur Wirksamkeit von FFP2-Masken im Einzelhandel ab; auch dazu hätten Juristen "keine Expertise".