Junge Mutter nach Tod ihres Babys vor Gericht
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Braunschweig/Visselhövede (dpa/lni) - Der Tod eines Säuglings kurz nach der Geburt ist seit Montag Gegenstand eines Verfahrens des Braunschweiger Landgerichts. Der zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, nach der Geburt im Elternhaus nichts unternommen zu haben, so dass das Kind laut Anklage wegen mangelnder Luftzufuhr starb. Der Tatvorwurf lautet Tötung durch Unterlassen. (AZ: 2 KLs 555 Js 56947/20 (9/21)
Die Angeklagte soll im Februar 2020 in Visselhövede im Landkreis Rotenburg im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Verhandlung und Verkündung einer Entscheidung finden nach Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.
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