Junge Klimaschützer scheitern mit Verfassungsbeschwerden zu Klimagesetzen
Die Welt
Niederlage für junge Klimaschützer: Das Bundesverfassungsgericht sieht durch die Klimaschutzgesetze in den Bundesländern nicht ihre Freiheiten in der Zukunft eingeschränkt. Es ging unter anderem um die Reduzierung von Treibhausgasen.
Mehrere junge Menschen sind mit ihren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt, wie es am Dienstag mitteilte. Es nahm die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Die Kläger stammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.