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Jugendliche und das Strafrecht
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt den Umgang mit Minderjährigen, die straffällig geworden sind. Zum Ziel des Gesetzes heißt es darin in Paragraf 2 unter anderem:
"Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten."
Auch für den Ablauf eines Prozesses gegen einen Minderjährigen gibt es Besonderheiten, zum Schutz der jungen Menschen wird oder kann etwa die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dazu heißt es in Paragraf 48:
"Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich."
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Würzburg (dpa/lby) - Ein Mann soll in Würzburg ein Küchenmesser auf einen Polizisten geworfen haben. Er befand sich vermutlich in einem psychischen Ausnahmezustand, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Nachbarn hatten demnach in der Mittwochfrüh die Polizei alarmiert, weil der 56-Jährige rumschrie und im Haus randalierte.
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Nachterstedt (dpa/sa) - In einem Werk des Aluminiumherstellers Novelis in Nachterstedt (Salzlandkreis) ist ein Großbrand ausgebrochen. Es handele sich um einen Dachstuhlbrand in voller Ausdehnung, teilte ein Sprecher des Salzlandkreises am Mittwochnachmittag auf Anfrage mit. Mehrere Ortsfeuerwehren der Umgebung seien alarmiert worden. Der Standort Nachterstedt ist nach Angaben des Unternehmens das weltweit größte Aluminium-Recyclingcenter und produziert jährlich bis zu 400.000 Tonnen Aluminium-Walzbarren.
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Geisenhausen (dpa/lby) - Bei der Festnahme eines gesuchten 28-Jährigen in Niederbayern hat ein Polizist zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben. Eine Zivilstreife wollte den 28-Jährigen am Dienstag ausfindig machen, gegen ihn gab es mehrere Haftbefehle, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Zum Inhalt der Haftbefehle machte die Polizei keine genaueren Angaben.