Josef Fritzl wird aus Maßnahmenvollzug entlassen
n-tv
2009 wird Josef Fritzl, das "Monster von Amstetten" zu lebenslanger Haft verurteilt. Seitdem sitzt er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - bis jetzt. Der 88-Jährige soll in den Normalvollzug verlegt werden, entscheidet ein Gericht. Strafverteidigerin Wagner spricht von einem "Teilerfolg".
Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft. Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Allerdings soll der Häftling vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden. Dieser Beschluss ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.
In den vergangenen Tagen hieß es, Fritzl könnte bedingt aus der Haft freikommen. Hintergrund war ein neues psychiatrisches Gutachten, das nahelegt, dass die Unterbringungsvoraussetzungen bei Fritzl nicht mehr vorliegen. "Das Gutachten spricht davon, dass schon aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist", bestätigte der Gerichtssprecher, Ferdinand Schuster, entsprechende Medienberichte. Demnach attestierte die Sachverständige Heidi Kastner, dass von Fritzl aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze.
Die Entscheidung, Fritzl nicht zu entlassen, sondern zu verlegen, war in Gerichtskreisen bereits vermutet worden, berichtete der ORF vor der Entscheidung. Es war erwartet worden, dass er die lebenslange Haftstrafe im Normalvollzug verbüßen muss. Dies bedeutet, dass er aus dem Maßnahmenvollzug in ein anderes Stockwerk der Justizanstalt verlegt wird. Bisher sitzt er in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Entscheidung über eine Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug fällt in der Regel dann, wenn sich der psychische Zustand der inhaftierten Person deutlich gebessert hat und eine deutlich geringere Gefahr von ihr ausgeht. Die Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug erfolgt unter Auflagen.
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