Job verloren, Wohnung weg
Süddeutsche Zeitung
Zwangsräumungen in Pandemiezeiten sollten verboten werden, fordert die Wohnungslosenhilfe - und plädiert für einen anderen Weg.
Wer zwei Monate lang keine Miete zahlt, muss mit der fristlosen Wohnungskündigung rechnen. Doch zwischen April und Juni 2020 galt das nicht; die Regelung war durch einen Beschluss des Bundestages vorübergehend ausgesetzt. Menschen, die als Folge der Pandemie ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen konnten, etwa wegen plötzlicher Kurzarbeit, sollten so vor Wohnungslosigkeit geschützt werden. Wie hat sich diese Regelung in der Praxis ausgewirkt?More Related News