Ist Giffey überhaupt rechtmäßige Bürgermeisterin?
n-tv
Berlins Pannenwahl aus dem September 2021 ist ungültig. Möglicherweise sitzen im Landesparlament also seit anderthalb Jahren Abgeordnete, bei denen nicht immer klar ist, ob sie ordnungsgemäß gewählt wurden. Ihre Entscheidungen bleiben trotzdem wirksam - aus praktischen Gründen.
In Berlin dürfen Parteien ab sofort wieder Flyer und Rosen verteilen und viel zu viele Wahlplakate an Laternen aufhängen, denn am 12. Februar wird zum zweiten Mal binnen 18 Monaten über das Abgeordnetenhaus abgestimmt. Warum, ist bekannt: Den ersten Versuch im September 2021 hat die Hauptstadt verbockt. Fehlende Wahlzettel, geschlossene Wahllokale und viel zu lange Warteschlangen - die Pannenliste war so lang, dass das Landesverfassungsgericht zu Berlin die Abstimmung im vergangenen November für ungültig erklärte. "Es sind Fehler passiert, die nicht hätten passieren dürfen", erklärte anschließend auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey.
In seinem Urteil spricht das Gericht von "schweren systemischen Mängeln" in einer Zahl, die die Wahlen vom 26. September 2021 zu einem mutmaßlich einmaligen Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik machen. Im Berliner Parlament sitzen also seit anderthalb Jahren Menschen, bei denen nicht immer klar ist, ob sie ordnungsgemäß gewählt wurden, die aber trotzdem ihrer Arbeit nachgehen, als wäre nichts gewesen: Sie haben den Berliner Haushalt verabschiedet, das 29-Euro-Ticket beschlossen und auch Energiezuschüsse.
Durften sie das? Bleiben diese Entscheidungen wirksam? Ja, sagen das Berliner Verfassungsgericht und auch Staats- und Verfassungsrechtler Christian Pestalozza. "Ich verstehe die Frage danach, ob das Parlament überhaupt korrekt legitimiert ist", erklärt der Jurist von der Freien Universität Berlin im "Wieder was gelernt"-Podcast von ntv.de. "Aber Sie können die Entscheidungen des Parlaments einfach nicht rückabwickeln."