Ist der hohe Steuerzins noch rechtens?
ZDF
Der Fiskus hält am Steuerzins von sechs Prozent fest. Ist das rechtmäßig? Das Bundesverfassungsgericht verkündet dazu heute seine Entscheidung.
Finanzamtszinsen können bei Steuernachzahlungen und -erstattungen fällig werden, und zwar in der Regel dann, wenn sich die Festsetzung um mehr als 15 Monate verzögert. Anders als der Säumniszuschlag bei verspäteter Steuererklärung ist der Zins nicht als Bestrafung gedacht. Hintergrund ist, dass alle Steuerzahler gleichmäßig belastet werden sollen. Wird ein Teil der Steuer erst im Nachhinein entrichtet oder liegen zu viel gezahlte Steuern lange beim Fiskus, ist dieses Prinzip gestört. Die Zinsen sollen die Gewinne ausgleichen, die mit dem Geld in der Zeit hätten gemacht werden können. Sie werden im Steuerbescheid festgelegt. Bei Erstattungen profitiert der Steuerzahler, bei Nachzahlungen der Fiskus. Der einheitliche Zinssatz wurde 1961 bei 0,5 Prozent monatlich festgelegt, das entspricht sechs Prozent im Jahr. Seither hat der Gesetzgeber daran nichts geändert - auch nicht in der historischen Niedrigzinsphase. Aus Sicht der Kritiker hat der Zins nichts mehr mit der Realität am Kapitalmarkt zu tun: Es würden Gewinne abgeschöpft, die so im Moment gar nicht zu erzielen sind. Für den, der die Zinsen bekommt, ist das eine feine Sache - aber der andere zahlt drauf. Vor allem Unternehmen, die hohe Summen an Steuern bezahlen, müssen drastische Nachforderungen fürchten. In Karlsruhe haben zwei Firmen geklagt, deren Gewerbesteuer nach einer Steuerprüfung deutlich nach oben korrigiert worden war. In dem einen Fall erhöhten sich die zu zahlenden Zinsen dadurch von 423 Euro auf mehr als 194.000 Euro. Auch im zweiten Verfahren geht es um einen sechsstelligen Betrag. Bei privaten Steuerzahlern sind die Summen sehr viel kleiner. Aber auch hier kann der Zins unverhältnismäßig hoch wirken.More Related News