
Israels Regierungschef erstmals in Abu Dhabi
n-tv
Bei den diplomatischen Beziehungen mit arabischen Staaten fasst Israel seit wenigen Jahren allmählich Fuß. Bei der ersten offiziellen Reise eines israelischen Regierungschef in die Vereinigten Arabischen Emirate werden nun Pläne für die zukünftige Zusammenarbeit geschmiedet - in vielen Bereichen.
Rund ein Jahr nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat Israels Regierungschef Naftali Bennett den Kronprinz von Abu Dhabi, Scheich Mohammed bin Sajed, getroffen. Der Kronprinz empfing Bennett in seinem Privatpalast. Bennett sagte, sein Besuch spiegele eine "neue Realität" für die Region wider. Der israelische Regierungschef wollte sich nach Angaben seines Sprechers bei seinem Besuch besonders auf die Handelsbeziehungen zu den Emiraten konzentrieren.
"Wir arbeiten zusammen, um eine bessere Zukunft für unsere Kinder zu gewährleisten", sagte Bennett der staatlichen Nachrichtenagentur WAM. Der Umfang des beiderseitigen Handels sei innerhalb weniger Monate gewachsen, "mit grenzenlosen Möglichkeiten, ihn weiter auszubauen", fügte er hinzu.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.