
IS-Rückkehrerin muss 14 Jahre in Haft
n-tv
Im Herbst 2023 wird die Haftstrafe gegen IS-Anhängerin Jennifer W. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhöht. Die Angeklagte legt daraufhin Revision ein. Das oberste deutsche Gericht lehnt diese endgültig ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von der IS-Rückkehrerin Jennifer W. verworfen. Somit ist die 14-jährige Haftstrafe wegen des Todes eines jesidischen Mädchens rechtskräftig, erklärte das Gericht in Karlsruhe.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte in ihrem Prozess vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind, das mit seiner Mutter von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gefangen genommen worden war, in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Das OLG München hatte die 32-Jährige im vergangenen August wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Richter lasteten ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warfen ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.