
IS-Rückkehrerin kommt mit Bewährungsstrafe davon
n-tv
Eine junge Frau schließt sich in Syrien zwei Terrorvereinigungen an und ermöglicht ihrem Mann, für den IS zu kämpfen. Trotz mangelnder Einsicht verurteilt das Oberlandesgericht Frankfurt die vierfache Mutter nun zu zwei Jahren auf Bewährung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorvereinigungen im Ausland zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der mit zwei Richterinnen und einem Richter besetzte Staatsschutzsenat folgte damit im Wesentlichen dem Plädoyer der Verteidigung, die bis zu zwei Jahre auf Bewährung für die Frau aus Bad Homburg gefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag für die vierfache Mutter eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Das Gericht berücksichtigte insbesondere das Geständnis der Angeklagten. Allerdings vermisste der Staatsschutzsenat eine klare Übernahme der Verantwortung für ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen bei der Angeklagten.
Sie war mit ihrem Ehemann im Jahr 2013 als 20-Jährige nach Syrien ausgereist, wo er sich einer bewaffneten Gruppe angeschlossen hatte. Das Paar war nach der Geburt der gemeinsamen Tochter in die Türkei gereist und wollte eigentlich nach Deutschland zurück, entschloss sich dann aber doch zur Rückkehr nach Syrien, wo sich der Mann der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschloss. Die Frau habe ihm diese Tätigkeit ermöglicht und ihn unterstützt, so das Gericht.