IS-Rückkehrerin droht Haft für Versklavung
n-tv
In München fällt das Urteil in einem weltweit einzigartigen Prozess: Erstmals soll ein Kriegsverbrechen an Jesiden strafrechtlich verfolgt werden. Die IS-Anhängerin Jennifer W. ist wegen Versklavung mit Todesfolge angeklagt - sie soll ein Mädchen ohne Trinkwasser in der Sonne angekettet haben.
Nach zweieinhalb Jahren soll am Montag vor dem Oberlandesgericht in München der deutschlandweit erste Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin enden. Der inzwischen 30 Jahre alten Angeklagten Jennifer W. droht wegen des Todes eines fünf Jahre alten jesidischen Mädchens eine lebenslange Haftstrafe, wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht.
W. und ihre Verteidiger halten die Vorwürfe dagegen zum großen Teil für falsch - geht es nach ihnen, soll die Frau aus Lohne in Niedersachsen bald wieder freikommen. W.s Fall ist unter mehreren Aspekten besonders, aus einem Grund heraus wird er auch weltweit beachtet: Das als Sklavin von W. und deren Mann, einem Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), gehaltene Mädchen gehörte zur vom IS verfolgten religiösen Minderheit der Jesiden. Der Prozess soll der weltweit erste sein, in dem ein Kriegsverbrechen an Jesiden verfolgt wird.