
Inzidenzwert gestrichen – Das steht im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz
Die Welt
Die Bundesregierung hat sich vom Inzidenzwert als ausschließlichen Richtwert verabschiedet. Im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz wird die Bedeutung der sogenannten Hospitalisierungsrate hervorgehoben – eine entscheidende Frage aber bleibt offen. Mehr im Live-Ticker.
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis kommenden Montag einen Entwurf für ein geändertes Infektionsschutzgesetz vorzulegen. Darin soll, wie es das Bundeskabinett bereits beschlossen hat, der Inzidenzwert nicht mehr das ausschließliche Kriterium dafür sein, wann Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen werden müssen. In dem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, der WELT vorliegt, heißt es: „Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Maßstab.“ Daher seien auch die Inzidenzwerte, ab deren Überschreiten die Behörden eingreifen müssen, „nicht mehr aktuell“. Dies gelte für die Inzidenzwerte 35 und 100, sowie „insbesondere für den Schwellenwert von über 50“.More Related News